Leitfaden zur Werbekennzeichnung…
Eine Kennzeichnung „Werbung weil Markennennung“ ist laut dem Kammergericht Berlin nicht notwendig, wenn die Nennung im redaktionellen Zusammengang erfolgt…
Passend zu diesem Thema hatte ich vor einiger Zeit den Leitfaden „Werbekennzeichnungen bei Social-Media-Angeboten“ der Landesmedienanstalten entdeckt, den ich längst schon habe veröffentlichen wollen. Hier und heute endlich… du weißt ja… irgendwas ist immer..
Die bisher schon von den Medienanstalten veröffentlichten Fragen und Antworten (FAQs) wurden im November 2018 „zu einer detaillierten Werbekennzeichnungs-Matrix mit Erläuterungen weiterentwickelt. Die Fallbeispiele wurden aktualisiert und erweitert und um das „Wie“ und „Wo“ der Kennzeichnung ergänzt.“ Mit freundlicher Genehmigung des Koordinators für Programm, Werbung und Zulassungen von „die medienanstalten“ mit Sitz in Berlin darf ich die Matrix hier in Auszügen zeigen und verlinken. Dafür vielen Dank!
Dass Werbung als solche leicht erkennbar und von redaktionellen Inhalten getrennt sein muss, ist spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO auch jedem Blogger klar. Was hat die DSGVO für Aufruhr gesorgt in der Bloggerwelt und leider leider leider haben einige Blogbetreiber wohl für immer kapituliert und ihre Blogs stillgelegt. Herrje, wie sehr ich so viele vermisse. Aber nun denn, es ist nicht zu ändern, und jeder darf und sollte gerade in seiner Freizeit das tun, was ihm Spaß macht und vor allem kein Unbehagen beschert. Der ganze Wirbel um die DSGVO kann einen schon um den Verstand bringen…
Wie schön also, dass es von Seiten der Landesmedienanstalten zum Thema Werbung nun diese toll strukturierte Übersicht gibt, die es einem auf einen Blick ermöglicht zu erkennen, was denn nun Werbung ist und was nicht.
Ausführliche Informationen zur Matrix und den Werberegeln können auf der Internetseite der Landesmedienanstalten unter → https://www.die-medienanstalten.de/themen/werbeaufsicht/ abgerufen werden.
Aktuelles zur Nicht-Kennzeichnungspflicht von „Werbung weil Markennennung“ ist auch nachzulesen in der Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin vom 23.01.2019 mit Link zum Urteil vom 09.01.2019. Hierüber berichtet hat auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, den viele von uns Bloggern schon von der Datenschutzerklärung und dem Aufreger DSGVO kennen, in einem Facebook-Beitrag vom 24.01.2019.
[Mehr Informationen]
→ [Edit 09/2022: Link entfernt, da die PM nicht mehr abrufbar ist] Landesmedienanstalten: Werbekennzeichnung im Influencer Marketing – Medienanstalten veröffentlichen aktualisierten Leitfaden (PM vom 15.11.2018)
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→ Kammergericht: Blogger(innen) und Influencer(innen) müssen in den sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten (PM 3/2019)
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→ Dr. Thomas Schwenke, Facebook-Beitrag vom 24.01.2019
[Bildnachweise]
Auszug bzw. eigene Darstellung, Quelle und ©die medienanstalten, Berlin
Von mir ohne Gewähr, ohne Beauftragung, ohne Werbung… 🙂 Aber lesenswert!
Danke für diese Übersicht, liebe Anni 👍 ich bin mit der Werbekennzeichnung total unsicher und schwanke zwischen übervorsichtig und mir-doch-egal…..
❤grüßle an Dich von Katrin
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Liebe Katrin, ich glaube, als nicht-kommerzieller Blogger braucht man sich wenig bis keine Sorgen machen. Alles, was ich z. B. über Produkte/Hersteller usw. schreibe, ist ja selbst gekauft/erlebt usw., das sehe ich ganz gelassen. Werbung ist aus meiner Sicht Werbung, wenn ich beauftragt wurde und/oder Geld/eine Gegenleistung für einen Beitrag/eine Produktnennung usw. bekommen habe. Ich glaube, wir sollten alle – egal bei was – wieder viel mehr auf unseren gesunden Menschenverstand achten. 😉
Komm gut in den Tag, liebe Grüße
Anni
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Danke dir für die tolle Übersicht. Zwar werde ich – aus Sicherheitsgründen – weiterhin dieses allgemeine Bla Bla zum Thema Werbung drin lassen. Aber man schiebt nicht gleich Panik wenn man es mal vergisst. Finde es eh nervig ohne Ende. Gruß Martin
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Hallo lieber Martin!
Genau so sollte es sein. Ich behalte meinen Hinweis rechts in der Seitenleiste auch bei, doppelt stört ja im Zweifel nicht und sicher ist sicher, aber es ist doch gut zu wissen, dass vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Und so ist das alles vielleicht nicht mehr ganz so nervig für zumindest uns nicht kommerzielle Blogger/Seitenbetreiber.
Viele Grüße
Anni
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Danke schön für diesen Post und die Übersicht! Ich bin ja immer noch nicht wirklich weiter gekommen wie das mit einem deutschsprachigen Blog mit niederländischem Sitz (schliesslich wohne ich ja in NL) ist, die niederländischen Behörden und Instanzen sind eher sparsam was Aussagen und Informationen betrifft.
Umso interessierter verfolge ich alle deutschen Infos.
Danke und liebe Grüsse
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Gerne. Hach, die Niederländer sind mir sehr sympathisch, wenn sie sich eher zurückhalten, was den – teilweise – Hype um Werbekennzeichnung & Co. betrifft.
Hab einen schönen Abend, viele Grüße
Anni
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Vielen Dank für den Tipp. Diesen Leitfaden kannte ich noch nicht.
Ich wünsche Dir noch eine schöne Restwoche.
Viele liebe Grüße
Wolfgang
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Dankeschön, Wolfgang, dir auch eine gute Restwoche. Und schön, wenn dir der Leitfaden auch ein Stückchen weiterhilft.
Viele Grüße
Anni
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Liebe Anni,
danke für deinen Hinweis zu den Medienanstalten 🙂 Ich fühle mich von meinem Verständnis grundsätzlich bestätigt und das beruhigt ungemein! Dennoch habe ich etwas dazu gelernt, ich dachte bis dato ausdrücklich im Titel als „oben im Beitrag“ reiche aus mit Erklärungen am Ende. Offenbar muss es wirklich oben im Text stehen. Nagut. Übrigens geht es bei der Kennzeichnung eher um das UWG als um die DSGVO und damit ist die Kennzeichnungspflicht wesentlich älter. Das aber nur am Rande, im Grunde spielt es jetzt einfach durch die Aufmerksamkeit zusammen. Nochmals Danke für deine Mühe!
Liebe Grüße,
Jenny
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Wenn ich ein bisschen helfen konnte, immer gerne, liebe Jenny. Die DSGVO hat ja nur (noch mal) alle aufgerüttelt und aufgeschüttelt und das ganze Werbegedöns eben noch um den Datenschutz ergänzt. Das Thema Schleichwerbung oder Produktplatzierung ist, wie du schon schreibst, schon viel älter.
Liebe Grüße
Anni
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